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Geschenk der Regierung.... - ERP4all

April 9, 2021
Hier mal was positives aus der Fiskalecke. Mit BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (IV C 3-S 2190/21/10002) hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, das Software-Produkte (Auch Hardware) innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden können, wenn diese nach dem 31.12.2020 angeschafft wurden. Das bedeutet, das ein Neukauf in diesem Jahr durchaus zu überdenkende steuerliche Relevanz hat. Die Abschreibung über 12 Monate gilt „pro rata temporis“, also anteilig für das Geschäftsjahr.
Somit also beim Neukauf im April noch 9 Monate in 2021 und 3 Monate in 2022. Bei 50000 Euro macht das eine Gewinnreduzierung z.B. von über 33000 Euro.
Auch in diesen schwierigen Zeiten für manchen ein interessanter Aspekt.

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